Angenommen Sie erben gemeinsam mit Geschwistern oder anderen Angehörigen ein Haus. Vielleicht ist es das alte Elternhaus, vielleicht ein Ferienanwesen der Großeltern. Ganz gleich, um welche Immobilie es sich handelt, plötzlich gibt es eine Menge zu klären. Wer übernimmt welche Verantwortung? Wie regeln Sie die Aufteilung von Vermögenswerten? Welche Rechte haben Sie? Welche Pflichten kommen auf Sie zu? Und was passiert, wenn Unstimmigkeiten auftauchen? Genau in dieser Situation befinden Sie sich in einer sogenannten Erbengemeinschaft. Ich zeige Ihnen, worauf es in einer solchen Konstellation ankommt. Dabei möchte ich nicht nur juristische Fakten herunterbeten, sondern Ihnen einen verständlichen Überblick geben, damit Sie souverän handeln und fair mit allen Beteiligten umgehen können.
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Jeder Erbe ist berechtigt, das Erbe innerhalb der gesetzlichen Frist abzulehnen und die Nachlassgegenstände zu verwerten. Auch kann er seinen Erbteil verkaufen, wobei den Miterben aber ein Vorkaufsrecht zusteht. Als Teil dieser Gemeinschaft haben Sie ein Mitspracherecht in allen Belangen rund um den Nachlass. Sie können Einblick in relevante Unterlagen verlangen, sich über Vermögen, Immobilien, Schulden oder andere Werte informieren und Ihre Interessen einbringen. Sollte die Gemeinschaft irgendwann aufgelöst werden, steht Ihnen der Anspruch auf eine gerechte Aufteilung des Nachlasses zu. Unter bestimmten Voraussetzungen kann sogar ein beschränktes Wohnrecht in einer geerbten Immobilie in Frage kommen. Dieses Recht kann etwa dann wichtig werden, wenn Sie das Haus selbst nutzen oder vermieten möchten.
Entsteht eine Erbengemeinschaft, so liegt das daran, dass mehrere Personen gleichzeitig Erben werden – zum Beispiel, weil im Testament alle Kinder bedacht wurden oder weil die gesetzliche Erbfolge mehrere Hinterbliebene vorsieht.
Neben Ihren Rechten haben Sie aber auch Verantwortungen. Sie sind verpflichtet, bei Entscheidungen mitzuarbeiten und die Interessen aller zu berücksichtigen. Dazu gehört es, offen und ehrlich mit den anderen Miterben zu kommunizieren, wichtige Informationen weiterzugeben und den Nachlass sorgfältig zu verwalten. Handeln Sie zum Nachteil der anderen oder brechen Sie Absprachen, kann dies nicht nur für Ärger sorgen, sondern im schlimmsten Fall auch finanzielle Haftungsrisiken mit sich bringen.
Ein Erbe bedeutet nicht automatisch nur zusätzliche Vermögenswerte. Es gibt auch damit verbundene Verpflichtungen. Möglicherweise hat der Verstorbene Schulden hinterlassen oder es fällt Erbschaftssteuer an. Auch hier gilt der Grundsatz, dass die Erbengemeinschaft als Ganzes verantwortlich ist. Das heißt, Sie und die anderen Miterben stehen gemeinsam für Schulden ein und teilen sich anfallende Kosten anteilig. Eine sorgfältige Prüfung des Nachlasses ist daher unerlässlich, um keine bösen Überraschungen zu erleben.
Das klassische Beispiel ist eine gemeinsam geerbte Immobilie. Nun sitzen Sie zusammen am Tisch und überlegen: Behalten und vermieten? Selbst einziehen? Renovieren und verkaufen? Ganz egal, was Sie vorhaben – jede größere Entscheidung braucht das Okay aller Beteiligten. Auch die laufenden Kosten müssen Sie fair aufteilen. Das gilt für Steuern und Versicherungen genauso wie für Instandhaltungen oder Modernisierungen.
Wenn Ihnen und den anderen Erben ein Haus oder Grundstück zufällt, ist es sinnvoll, zeitnah das Grundbuch zu berichtigen. Der oder die Verstorbene ist dort noch als Eigentümer eingetragen. Innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall können Sie diese Änderung kostenlos beantragen. Ein Erbschein, ein Testament, ein Erbvertrag oder eine Bescheinigung der Testamentseröffnung vom Nachlassgericht dienen als Nachweis. Wird der Eintrag nicht rechtzeitig angepasst, könnten später zusätzliche Kosten entstehen.
Vielleicht denken Sie darüber nach, die Immobilie selbst zu bewohnen. Das geht, aber nur, wenn alle anderen zustimmen und Sie sie angemessen entschädigen. Ein notariell beglaubigter Auflösungsvertrag schafft hier Klarheit und Verbindlichkeit. Oft dient ein Sachverständigengutachten als Grundlage, um den Wert der Immobilie und damit die Höhe der Auszahlung zu bestimmen.
Oft liegen Konflikte unter Erben daran, dass der Verstorbene es versäumt hat, klare und unumstrittene Regelungen in seinem Testament oder Erbvertrag festzulegen. Doch es gibt verschiedene Wege, diese Herausforderungen zu meistern. Anstatt sofort eine gerichtliche Auseinandersetzung anzustreben, kann einen Mediator einbezogen werden. Dieser neutrale Experte hilft dabei, verhärtete Fronten zu überwinden und gemeinsam tragfähige Lösungen zu finden. Oft reicht auch ein offenes und klares Gespräch innerhalb der Familie, um Missverständnisse aus dem Weg zu räumen. Zusätzlich kann Ihnen ein spezialisierter Anwalt dabei helfen, Ihre rechtlichen Optionen besser zu verstehen und die beste Vorgehensweise zu wählen. In manchen Fällen lohnt sich auch die Ernennung eines neutralen Nachlassverwalters, der für Ordnung sorgt, wenn die Stimmung angespannt ist. Erst wenn alle anderen Wege scheitern, ist gerichtliche Auseinandersetzung der letzte Ausweg.
Jedes Mitglied der Erbengemeinschaft kann einen Erbschein beantragen. Auch Testamentsvollstrecker und -verwalter sowie Gläubiger sind dazu berechtigt. Jeder berechtigte Antragsteller verpflichtet sich, eine eidesstattliche Versicherung über die Wahrheitsmäßigkeit der im Erbschein gemachten Angaben zugeben. Im Anschluss kann der Erbschein ausgestellt werden.
Entscheiden Sie sich dafür, die Immobilie zu verkaufen, müssen alle Miterben zustimmen. Verweigert jemand diese Zustimmung, gibt es Alternativen: Einzelne Erben können ihren Anteil veräußern.
Eine weitere Möglichkeit ist die sogenannte Teilungsversteigerung. Diese garantiert allerdings nicht den bestmöglichen Erlös und dauert unter Umständen sehr lange. Lassen Sie den Immobilienwert professionell bestimmen, damit jeder ein transparentes Angebot erhält. Denken Sie auch an mögliche steuerliche Folgen. Je nach Spekulationsfrist könnte es sinnvoll sein, mit dem Verkauf noch etwas zu warten, um Steuern zu sparen.
Nicht jede Erbengemeinschaft möchte sofort verkaufen. Entscheiden Sie sich gemeinsam für die Vermietung, kann es hilfreich sein, die Erbengemeinschaft in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) umzuwandeln. Ein notariell beglaubigter Gesellschaftsvertrag regelt dann die Details. So schaffen Sie klare Strukturen, verteilen Zuständigkeiten fair und vermeiden Konfliktpotenzial.
In einer Erbengemeinschaft haben alle Miterben grundsätzlich gleichberechtigte Mitspracherechte. Entscheidungen müssen gemeinsam getroffen werden, es sei denn, es liegt eine Regelung im Testament vor oder die Erben einigen sich auf eine andere Vereinbarung.
Eine Erbengemeinschaft entsteht nach dem Tod einer Person, wenn mehrere Erben das Erbe antreten. Die Miterben verwalten gemeinsam den Nachlass und treffen Entscheidungen bezüglich dessen Nutzung oder Veräußerung. Konflikte können entstehen, wenn unterschiedliche Vorstellungen über die Verwaltung bestehen.
Die Erbfolge bei einer Erbengemeinschaft richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des Erbrechts. Alle gesetzlichen Erben teilen sich das Erbe und bilden gemeinsam die Erbengemeinschaft. Die genaue Verteilung hängt von den gesetzlichen Erbquoten ab.
Wenn ein Grundstück zum Nachlass gehört, wird die Erbengemeinschaft im Grundbuch eingetragen. Jedes Mitglied der Erbengemeinschaft hat dann einen ideellen Anteil am Grundstück. Die Zustimmung aller Miterben ist erforderlich, um das Grundstück zu veräußern oder zu belasten.
Wenn ein Miterbe nicht verkaufen möchte, kann die Erbengemeinschaft in Entscheidungssituationen blockiert werden. In solchen Fällen ist es ratsam, nach Lösungen zu suchen, wie beispielsweise der Auszahlung des betreffenden Erben oder anderen Vereinbarungen.
Bei mangelnder Kooperation innerhalb der Erbengemeinschaft können Mediation oder rechtliche Schritte in Erwägung gezogen werden. Der Gang zum Notar oder Anwalt kann helfen, Konflikte zu lösen und eine einvernehmliche Regelung zu finden.
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Suze Orman