Rückmietverkauf ist ein Modell, das in den letzten Jahren immer mehr an Popularität gewonnen hat. Es ermöglicht Hauseigentümern, ihre Immobilie zu verkaufen und gleichzeitig darin zu wohnen. Dieser Blogbeitrag wird Ihnen eine Übersicht über den Rückmietverkauf geben und Ihnen helfen einzuordnen, ob dies die richtige Option für Sie ist.
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Ein Rückmietverkauf, auch Sale-and-Leaseback genannt, bezieht sich auf eine Immobilientransaktion, bei welcher der Eigentümer einer Immobilie diese verkauft und gleichzeitig einen Mietvertrag abschließt, um sie weiterhin zu nutzen. Dieser Verkauf und die anschließende Vermietung können von Unternehmen oder Privatpersonen durchgeführt werden.
Im Falle von Unternehmen kann ein Rückmietverkauf dazu dienen, Kapital freizusetzen, das zuvor in Immobilien gebunden war. Durch den Verkauf der Immobilie erhalten sie sofortige Liquidität, während sie gleichzeitig die Möglichkeit haben, die Räumlichkeiten zurückzumieten und weiterhin dort zu arbeiten.
Für Privatpersonen kann ein Rückmietverkauf eine Möglichkeit sein, Kapital aus dem Eigenheim zu generieren, während sie dennoch in ihrem Zuhause wohnen bleiben. Dies kann in verschiedenen Lebenssituationen nützlich sein, beispielsweise bei finanziellen Bedürfnissen im Alter.
Insgesamt bietet der Rückmietverkauf sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen eine gewisse Flexibilität und Liquidität, jedoch sollten die Vertragsbedingungen und langfristigen Auswirkungen sorgfältig geprüft werden.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Vor- und Nachteile eines Rückmietverkaufs stark von den individuellen Umständen und Zielen der beteiligten Parteien abhängen. Eine gründliche Analyse der finanziellen Situation und der Vertragsbedingungen ist entscheidend, um fundierte Entscheidungen zu treffen.
Ziehen Sie einen Steuerberater bzw. einen Juristen zum Thema Rückmietkauf zurate, um alle Vor- und Nachteile zu beleuchten und potenzielle Konfliktquellen sowie finanzielle Vor- und Nachteile zu identifizieren.
In den vertraglichen Regelungen sollte explizit festgehalten werden, dass Ihr Mietrecht bestehen bleibt, selbst wenn der Erwerber das Haus an einen Dritten weiterveräußert. Zusätzlich sollte der Erwerber auf sein Recht zur ordentlichen Kündigung verzichten. Das Thema möglicher Mieterhöhungen sollte ebenfalls angesprochen werden. Abhängig von der Gestaltung des Kaufpreises könnte auch die Möglichkeit eines Verzichts auf Mieterhöhung für einen bestimmten Zeitraum in Betracht gezogen werden.
Es ist wichtig sicherzustellen, dass der Verkaufserlös aus dem Hausverkauf nicht vollständig und sofort aufgebraucht wird. Es sollte berücksichtigt werden, dass Sie nach dem Verkauf des Hauses in der Lage sein müssen, die Miete zu entrichten.
Verkaufen Sie Ihr Haus zum Verkehrswert von 204.000 € und gehen von einer monatlichen Miete von 850 € aus, würde der Verkaufserlös bei gleichbleibender Miethöhe 20 Jahre ausreichen, um die Miete zu decken.
Es wird außerdem empfohlen, zu vereinbaren, dass keine weiteren Verpflichtungen bestehen, falls Sie zu einem späteren Zeitpunkt aus dem Haus ausziehen.
Ein wesentlicher Bestandteil des Mietvertrags ist die Klärung der Verantwortlichkeiten für Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen. In der Regel sollte der Erwerber als Vermieter für derartige Maßnahmen zuständig sein, es sei denn, es handelt sich um Kleinreparaturen, die bis zu einer bestimmten Summe pro Jahr von Ihnen selbst getragen werden müssen.
Sollten Sie in Erwägung ziehen, Ihr Haus im Alter altersgerecht umzubauen, ist zu beachten, dass dafür die Zustimmung des Vermieters erforderlich ist. Das Haus ist in diesem Fall nicht mehr Ihr Eigentum.
Durch einen Rückmietverkauf von Immobilien können Sie sich eine Zusatzrente sichern, Verbindlichkeiten tilgen oder lang gehegte Träume erfüllen. Nicht jede Immobilie eignet sich jedoch dafür. Eine Eigentumswohnung oder ein Haus eignet sich besonders, wenn es für Investoren attraktiv ist.
Es ist entscheidend, einen zuverlässigen Investor zu finden, der bereit ist, die Immobilie langfristig zu vermieten. Ein vorheriges Verkehrswertgutachten, möglicherweise mit einer Ertragswertberechnung, gewährleistet, dass der Investor den angemessenen Marktpreis zahlt. Rückmietverkäufe sind besonders interessant für Investoren in Ballungszentren oder Toplagen von Großstädten.
Investoren sollten auf eingetragene Lasten im Grundbuch achten. Grundschulden oder Hypotheken werden üblicherweise bei Kaufpreiszahlung und Eigentumsübertragung gelöscht. Wertmindernde Lasten in Abteilung II des Grundbuchs können den Rückmietverkauf jedoch erschweren. Daher ist es ratsam, sicherzustellen, dass solche Lasten gelöscht werden, wenn möglich.
Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen und darin wohnen bleiben möchten, gibt es verschiedene Optionen. Hier sind einige der gebräuchlichsten:
Die Immobilie wird gegen Zahlung einer regelmäßigen Geldsumme verkauft. Der bisherige Eigentümer arrangiert dann mit dem neuen Eigentümer ein Wohnrecht.
Der Immobilienbesitzer verkauft sein Haus und erhält dafür eine wiederkehrende Rentenzahlung, die in der Regel bis zu seinem Tod geht.
Hierbei handelt es sich um das Nutzungsrecht an einem Haus oder einer Wohnung, das einem nicht (mehr) gehört. Das heißt, die Immobilie wurde verkauft, aber man darf weiterhin darin wohnen oder die Erträge, die das Objekt in Form einer Miete einbringt, einbehalten.
Der Immobilienbesitzer veräußert dabei nur einen Teil seines Hauses oder seiner Wohnung. Obwohl er einen Anteil an seiner Immobilie verkauft hat, darf er wohnen bleiben – was über ein Nießbrauchrecht abgesichert ist.
Das Wohnrecht ist ein Unterbegriff des Nießbrauchs. Es bedeutet, dass jemand über das Recht verfügt, in einer Immobilie zu wohnen, die nicht in seinem Eigentum ist und für die er auch keine Miete zahlt.
Die Umkehrhypothek funktioniert nach dem Prinzip, dass der Immobilieneigentümer sein Haus oder seine Wohnung beleiht und sich dafür von einer Bank oder Versicherung eine monatliche Rente auszahlen lässt.
Insgesamt bietet der Rückmietverkauf eine interessante Möglichkeit, liquide Mittel zu generieren, während der bisherige Eigentümer weiterhin in seiner Immobilie verbleiben kann. Die präzise Ausgestaltung des Mietvertrags ist jedoch entscheidend, um langfristige Sicherheit und Flexibilität zu gewährleisten. Sorgfältige Überlegungen zu Mietdauer, Kündigungsoptionen, Mietkosten und Instandhaltungsregelungen sind unerlässlich, um eine Win-win-Situation für alle Parteien zu schaffen. In jedem Fall ist eine fachkundige Beratung ratsam, um die individuellen Bedürfnisse und rechtlichen Aspekte optimal zu berücksichtigen.
Beim Verkauf mit Rückmietung, auch als Rückmietverkauf oder Sale-and-Leaseback bekannt, verkauft der Eigentümer eine Immobilie und schließt gleichzeitig einen Mietvertrag ab, um weiterhin in dieser Immobilie zu wohnen oder zu arbeiten. Der neue Eigentümer wird somit gleichzeitig Vermieter.
Die Rückmietung bezieht sich auf den Vorgang, bei dem der Verkäufer einer Immobilie nach dem Verkauf weiterhin in dieser Immobilie wohnen oder arbeiten kann, indem er sie vom neuen Eigentümer mietet.
Es gibt keine festgelegte Mindestdauer, die man in einer Immobilie wohnen muss, bevor man sie verkaufen kann. Die Entscheidung, wann man sein Eigentum veräußert, hängt von individuellen Umständen, finanziellen Überlegungen und persönlichen Präferenzen ab. Es ist jedoch ratsam, etwaige steuerliche Konsequenzen und Verkaufskosten zu berücksichtigen.
In Deutschland dürfen Privatpersonen bis zu drei Wohnungen innerhalb von fünf Jahren verkaufen, ohne dass dies als gewerbliche Tätigkeit gilt. Wenn diese Grenze überschritten wird oder der Verkauf gewinnbringend erfolgt, könnte eine gewerbliche Einstufung erfolgen, die bestimmte rechtliche Pflichten mit sich bringt.
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Suze Orman