Gemeinsamer Immobilienerwerb, Familienerbschaft oder Geschäftsbeteiligung – es gibt zahlreiche Konstellationen, in denen Bruchteilseigentum bzw. eine Bruchteilsgemeinschaft eine Rolle spielen. Erfahren Sie im Folgenden, wann eine Aufteilung nach Bruchteilen eine Rolle spielt und welche Aspekte bei der Vermietung und bei der Verwaltung zu beachten sind.
Startseite > Immobilie verkaufen > Bruchteilsgemeinschaft: Was es für Sie bedeutet, eine Immobilie gemeinsam zu besitzen
Die Bruchteilsgemeinschaft ist ein häufig gewähltes Modell für den Erwerb größerer Immobilien, insbesondere von Mehrfamilienhäusern. Dabei handelt es sich rechtlich um eine Form von gemeinschaftlichem Eigentum, an dem mehrere Personen mit ideellen Anteilen beteiligt sind.
Jeder Miteigentümer verfügt über einen prozentualen Anteil am Gemeinschaftseigentum, den er eigenständig nutzen, verkaufen, belasten oder vererben kann – ohne Zustimmung der anderen Teilhaber. Der Erwerb eines solchen Anteils erfolgt durch die Eintragung im Grundbuch, wodurch der Käufer zum neuen Mitglied der Bruchteilsgemeinschaft wird. Seine Haftung ist dabei auf seinen eigenen Anteil beschränkt. Soll hingegen über das gesamte Gemeinschaftseigentum verfügt werden, ist dies nur gemeinsam möglich.
Laut Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) entsteht eine Bruchteilsgemeinschaft, wenn mehrere Personen gemeinsam ein Recht oder eine Sache besitzen. Es reichen schon zwei Personen. Wenn etwa ein Ehepaar gemeinsam eine Immobilie kauft, sind sie aus rechtlicher Sicht eine Bruchteilsgemeinschaft.
Die rechtliche Grundlage der Bruchteilsgemeinschaft bilden die Paragrafen 741 – 758 BGB. Es ist wichtig zu verstehen, dass eine Bruchteilsgemeinschaft keine Gesamthandsgemeinschaft ist. Im Gegensatz zu einer Gesamthandsgemeinschaft, wie der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) oder der offenen Handelsgesellschaft (OHG), haben die Miteigentümer einer Bruchteilsgemeinschaft individuelle Anteilsrechte.
Die Bruchteilsgemeinschaft verfolgt keinen gemeinsamen Zweck. Sie besteht lediglich aus der gemeinsamen Eigentümerschaft an einem Gegenstand oder einer Immobilie. Jeder Teilhaber kann seinen Anteil eigenständig veräußern, belasten oder vererben, ohne dass die Zustimmung der anderen Teilhaber erforderlich ist.
Die Verwaltung einer Bruchteilsgemeinschaft erfordert sorgfältige Planung, klare Kommunikation und eine transparente Organisation, um ein reibungsloses Funktionieren und die Vermeidung von Konflikten zu gewährleisten. Hier sind einige wichtige Aspekte, die bei der Verwaltung einer Bruchteilsgemeinschaft beachtet werden sollten:
Die Beachtung dieser Aspekte trägt dazu bei, dass die Verwaltung einer Bruchteilsgemeinschaft effizient und konfliktfrei erfolgt. Eine klare Struktur und Organisation fördern ein harmonisches Miteinander der Teilhaber.
Gemeinsame Entscheidungen trifft die Bruchteilsgemeinschaft per Mehrheitsbeschluss. Die Stimmenmehrheit berechnet sich nach der Größe der Anteile.
Vor der Entscheidung des Bundesfinanzhofs im Jahr 2018 galten Bruchteilsgemeinschaften nach dem Steuerrecht als Unternehmen, die im Falle von Vermietungen Umsatzsteuer abführen mussten.
Seit dieser Entscheidung betrachtet die Rechtsprechung nicht mehr die Bruchteilsgemeinschaft als Unternehmen, sondern die einzelnen Mitglieder werden nun als Unternehmer betrachtet. Diese Änderung erfolgte aufgrund der rechtlichen Feststellung, dass die Bruchteilsgemeinschaft im Zivilrecht nicht rechtsfähig ist. Infolgedessen liegt die Umsatzsteuerpflicht nicht mehr bei der Bruchteilsgemeinschaft als Ganzes, sondern vielmehr bei jedem einzelnen Mitglied.
Wenn Sie eine Bruchteilsgemeinschaft verwalten oder übernehmen möchten, sollten Sie immer zuerst prüfen, ob bereits eine klare, individuell vereinbarte Regelung zur Nutzung und Verwaltung des gemeinsamen Eigentums vorliegt. Oft weichen die Miteigentümer dabei bewusst von den allgemeinen Vorgaben des BGB ab, um flexiblere Strukturen und passgenaue Lösungen zu schaffen.
Besonders bedeutend ist meist die Frage, ob und wie sich dieses Miteigentumsverhältnis auflösen lässt. Nach § 749 Abs. 1 BGB kann grundsätzlich jeder Teilhaber jederzeit die Beendigung der Gemeinschaft verlangen. Anders als bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft, die sich nicht einfach aufheben lässt, besteht bei der Bruchteilsgemeinschaft also von Grund auf die Möglichkeit, das gemeinsame Eigentum zu zerschlagen. Häufig wäre der nächste Schritt dann eine sogenannte Teilungsversteigerung, um den Zusammenschluss aufzulösen. Um genau dieses Szenario zu verhindern, enthalten viele im Grundbuch festgehaltene Vereinbarungen der Teilhaber Bestimmungen, die die Auflösung von vornherein untersagen.
Allerdings funktioniert dieses Verbot nur, solange kein triftiger Grund vorliegt. Wird es für einen Miteigentümer – nach sorgfältiger Abwägung aller Umstände und Interessen – schlicht unzumutbar, den Gemeinschaftszustand weiter hinzunehmen, darf auch er in letzter Konsequenz auf eine Beendigung drängen. Ein klassisches Beispiel ist das Scheitern einer Ehe: In diesem Fall erhält jeder Ehegatte Anspruch auf die Auflösung und die hälftige Aufteilung des Vermögens. Ebenso denkbar ist ein Vorgehen, wenn einer der Beteiligten die übrigen Eigentümer widerrechtlich von der gemeinsamen Immobilie ausschließt.
Eine weitere Option, die Gemeinschaft doch noch aufzulösen, greift dann, wenn ein Gläubiger gegen einen Miteigentümer eine vollstreckbare Forderung durchsetzt. In einem solchen Fall kann die Pfändung des Anteils zur erzwungenen Auseinandersetzung führen – vorausgesetzt, es liegt ein endgültiger Vollstreckungstitel vor, der nicht nur vorläufigen Charakter hat.
Bei der Verwaltung von gemeinschaftlichem Eigentum sind einvernehmliche Entscheidungsprozesse, klare Kommunikation und rechtliche Absicherung von großer Bedeutung. Steuerliche Aspekte sollten sorgfältig berücksichtigt werden. Die Auflösung einer Bruchteilsgemeinschaft erfordert eine gründliche Planung und kann auf einvernehmliche Weise oder durch Teilungsversteigerung erfolgen. Professionelle rechtliche Beratung kann dabei helfen, mögliche Konflikte zu vermeiden und den Prozess reibungslos zu gestalten.
Bei der Grundsteuer kann eine Bruchteilsgemeinschaft entstehen, wenn mehrere Personen gemeinsam Eigentümer eines Grundstücks sind. Jeder Eigentümer hat einen Bruchteil des Grundstücks, und die Grundsteuer wird entsprechend auf die Anteile der Eigentümer verteilt.
Ja, eine Bruchteilsgemeinschaft kann als eine Form der Eigentümergemeinschaft betrachtet werden, bei der mehrere Personen gemeinsam Eigentum an einer Sache oder einem Recht haben, beispielsweise an einem Grundstück.
Bei der Nutzung von Elster, der elektronischen Steuererklärungssoftware, bezeichnet eine Bruchteilsgemeinschaft die Situation, in der mehrere Personen gemeinsam Eigentum an einem Vermögenswert haben und daher ihre Steuererklärungen entsprechend abgeben müssen.
Die Verwaltung einer Bruchteilsgemeinschaft erfordert klare Absprachen zwischen den Teilhabern. Gemeinsame Entscheidungen, die Nutzung des gemeinsamen Eigentums und finanzielle Angelegenheiten müssen sorgfältig koordiniert und dokumentiert werden.
Eine Bruchteilsgemeinschaft entsteht, wenn mehrere Personen gemeinsam Eigentum an einer Sache oder einem Recht haben. Dies kann durch gemeinsamen Erwerb, Erbschaft, vertragliche Vereinbarungen oder andere rechtliche Situationen erfolgen.
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