Wenn Sie in Erwägung ziehen, eine Immobilie zu erwerben, stoßen Sie früher oder später auf den Begriff „Auflassungsvormerkung“. Klingt sperrig, ist aber enorm wichtig: Diese Eintragung im Grundbuch schützt Ihren Anspruch als Käufer bereits, bevor Sie offiziell als Eigentümer eingetragen werden. Damit verhindert sie, dass jemand Ihnen noch kurz vor der Ziellinie die Immobilie vor der Nase wegschnappt. Doch was steckt genau dahinter, wie lange dauert dieser Prozess und welche Kosten kommen auf Sie zu? Ich erkläre es Ihnen Schritt für Schritt.
Startseite > Immobilie verkaufen > Auflassungsvormerkung im Grundbuch: Was Sie wirklich wissen sollten
Der Begriff hat eine weitreichende Geschichte. Früher öffnete man die Haustür weit, um den Nachbarn zu zeigen, dass dieses Haus jetzt einen neuen Hausherren oder eine neue Hausdame hat. Die Tradition ist sprachlich bis heute geblieben. Auch wenn Sie in der Praxis heute keine Türen mehr offenstehen lassen müssen, erinnert das Wort „Auflassung“ an alte Zeiten, in denen Sichtbarkeit und Symbolik eine wichtige Rolle spielten.
Sobald Ihr Notar die Vormerkung im Grundbuch eintragen lässt, kann kein Dritter mehr an die Immobilie gelangen.
Während dieser Phase kann der Verkäufer keine neuen Grundschulden oder sonstige Lasten in das Grundbuch setzen lassen, die Ihren Kauf gefährden würden.
Diese „Platzhalter“-Funktion stellt sicher, dass Ihr Anspruch bis zur finalen Eigentumsumschreibung unangetastet bleibt. So müssen Sie nicht befürchten, dass sich während der Bearbeitungszeit beim Grundbuchamt noch irgendetwas ändert.
Sobald Ihr Notar alle notwendigen Unterlagen beisammen hat und Sie den Kaufpreis vollständig bezahlt haben, beantragt er die eigentliche Eigentumsumschreibung. Ist dieser Schritt abgeschlossen, löscht er die Auflassungsvormerkung – und Sie stehen als rechtmäßiger Eigentümer im Grundbuch.
Nach der notariellen Beurkundung Ihres Kaufvertrags geht der Notar sofort ans Werk. Er beantragt die Vormerkung beim zuständigen Grundbuchamt, damit Ihre künftige Immobilie für andere Interessenten blockiert bleibt. Während dieser Zeit, die oft vier bis acht Wochen beträgt, sichern Sie sich die Finanzierung, während der Verkäufer restliche Verbindlichkeiten reguliert.
Ist alles in trockenen Tüchern und alle Auflagen sind erfüllt, meldet der Notar die Löschung der Vormerkung an. Direkt im Anschluss setzt er die finale Eigentumsumschreibung durch. Jetzt kann niemand mehr an Ihrem Anspruch rütteln.
Der Notar agiert als neutraler Vermittler im gesamten Kaufprozess. Er sorgt dafür, dass alle notwendigen Dokumente vorliegen, bereitet den Kaufvertrag vor, klärt Sie umfassend über alle rechtlichen Konsequenzen auf und nimmt die Vertragsunterzeichnung in seinem Beisein vor. Anschließend kümmert er sich darum, dass die Vormerkung im Grundbuch landet und später auch wieder verschwindet, sobald die Eigentumsübertragung vollzogen ist. Kurz gesagt: Er hält Ihnen den Rücken frei, während Sie den Schritt ins Eigenheim wagen.
Beim Immobilienkauf in Deutschland fallen eine Reihe von Nebenkosten an – darunter auch die Auflassungsvormerkung. Die Gebühren für die Eintragung und die notarielle Arbeit sind rechtlich festgeschrieben. In der Praxis schlagen die Notargebühren meist mit etwa 1–2 % des Kaufpreises zu Buche. Die Grundbuchkosten für die Vormerkung selbst liegen in der Regel bei rund 50 % der eigentlichen Gebühr für den Grundbucheintrag (etwa 0,5 % des Kaufpreises).
Ein einfaches Beispiel:
Stellen Sie sich vor, der Kaufpreis liegt bei 300.000 Euro. Die Grundbuchgebühr beträgt etwa 1.500 Euro. Die Auflassungsvormerkung kostet dann rund 750 Euro. So behalten Sie einen klaren Blick auf alle finanziellen Posten.
Vielleicht fragen Sie sich jetzt: „Wenn es die Auflassungsvormerkung gibt, wozu brauche ich dann die eigentliche Auflassung?“ Ganz einfach: Die Vormerkung ist eine Art Vorstufe, um Ihren Anspruch zu sichern. Die eigentliche Auflassung markiert den endgültigen Eigentumsübergang. Sobald diese ins Grundbuch eingetragen ist, sind Sie nicht mehr nur Interessent, sondern tatsächlich rechtlicher Eigentümer.
Sie ist eine Eintragung im Grundbuch, die im Zusammenhang mit einem Immobilienverkauf steht. Sie dient dazu, die Ansprüche des Käufers auf die erworbene Immobilie zu sichern, bevor die formelle Eigentumsübertragung vollständig im Grundbuch eingetragen ist.
Nach der Auflassungsvormerkung kann der Verkaufsprozess weitergehen. Der endgültige Schritt ist die Eintragung der Eigentumsübertragung im Grundbuch, die die Vormerkung ablöst und den neuen Eigentümer offiziell festlegt.
Die Dauer der Auflassungsvormerkung im Grundbuch kann unterschiedlich sein und hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der Bearbeitungszeit des Grundbuchamts. Es kann mehrere Wochen bis Monate dauern, bis die Eintragung erfolgt.
Sie wird gemacht, um die Ansprüche des Käufers auf die Immobilie zu sichern, bevor die endgültige Eigentumsübertragung im Grundbuch erfolgt. Sie schützt den Käufer vor eventuellen Belastungen oder Verkäufen der Immobilie durch den Verkäufer in der Zeit zwischen dem notariellen Vertragsabschluss und der tatsächlichen Eintragung im Grundbuch.
Sie ist keine dauerhafte Eintragung im Grundbuch und bleibt so lange bestehen, bis die endgültige Eigentumsübertragung im Grundbuch eingetragen wird. Nach erfolgreicher Eintragung wird die Vormerkung gelöscht.
Sie ist rechtlich bindend für die Parteien des Immobilienverkaufs. Sie sichert die Ansprüche des Käufers und schafft eine vertragliche Grundlage für die bevorstehende Eigentumsübertragung. Solange die Bedingungen des Kaufvertrags erfüllt sind, ist die Vormerkung verbindlich.
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Suze Orman