Im Rahmen eines Immobilienkaufs und -verkaufs ist die Eintragung einer Auflassungsvormerkung ein notwendiger rechtlicher Schritt während der Eigentumsübertragung. Diese dient dazu, Ihren Anspruch auf die Immobilie zu sichern, bis die formelle Übertragung des Eigentumsrechts vom Verkäufer auf den Käufer im Grundbuch vollzogen ist. Informationen über die voraussichtliche Dauer und die anfallenden Kosten für diese Vormerkung erhalten Sie im Folgenden.
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Eine Auflassungsvormerkung ist eine Eintragung im Grundbuch. Sie sichert die Ansprüche des Käufers auf die erworbene Immobilie, bevor die tatsächliche Eigentumsübertragung vollständig im Grundbuch eingetragen ist. Die Auflassungsvormerkung wird aufgrund des notariell beurkundeten Kaufvertrags eingetragen.
Die Vormerkung hat also die drei folgenden Funktionen:
Die Auflassungsvormerkung bleibt in der Regel bis zur endgültigen Eigentumsumschreibung bestehen, wenn der Notar die erforderlichen Unterlagen beim Grundbuchamt einreicht. Nach der erfolgreichen Eintragung der Eigentumsübertragung wird die Vormerkung gelöscht.
Sobald der notariell beglaubigte Kaufvertrag von Ihnen unterzeichnet ist, setzt der Notar den Prozess der Auflassungsvormerkung in Gang, um Ihre Ansprüche als Käufer zu sichern. Hier sind die wesentlichen Schritte, die dabei zu beachten sind:
Die Auflassungsvormerkung bietet Ihnen als Käufer während des gesamten Kaufprozesses Sicherheit. Sie stellt sicher, dass die Immobilie für Sie reserviert bleibt und schützt Sie vor potenziellem Betrug oder Doppelverkäufen. Als Käufer profitieren Sie vom Anspruch auf die Immobilie und können weitere Schritte für den Eigentumsübergang, wie die Sicherung der Finanzierung, vornehmen.
Ursprünglich aus dem Mittelalter stammend, hat der Begriff »Auflassung« seine Wurzeln in einer alten Praxis beim Hausverkauf. In vergangenen Zeiten wurde häufig das Tor oder die Tür eines Hauses offengelassen. Die Handlung der »Auflassung« diente dazu, den Nachbarn zu signalisieren, dass das Haus einen neuen Eigentümer gefunden hat.
Hier sind die Hauptaufgaben, die der Notar in Bezug auf die Auflassungsvormerkung übernimmt:
Der Notar spielt somit eine zentrale Rolle im Kaufprozess einer Immobilie. Er fungiert als neutraler Mittler, der die Rechtsgeschäfte im Sinne des Gesetzes und zum Schutz Ihrer Interessen als Käufer abwickelt.
Beim Kauf einer Immobilie in Deutschland ist die Auflassungsvormerkung ein wichtiger Posten auf der Liste der Kaufnebenkosten. Diese Kosten werden vom Käufer getragen und sichern das Anrecht auf das Eigentum, bis der Kaufprozess vollständig abgeschlossen ist. Hier eine detaillierte Übersicht der Kosten:
Die Auflassungsvormerkung, als vorangestellter Eintrag im Grundbuch, dient als Sicherheit für den Käufer, während die eigentliche Auflassung den Verkaufsprozess abschließt und rechtsgültig macht. Wer nach der Vormerkungseintragung einen Blick ins Grundbuch wirft, erkennt bereits, dass der Kaufvertrag abgeschlossen wurde und die endgültige Eintragung bevorsteht.
Das Grundbuch als öffentliches Register bietet Transparenz und Informationsklarheit über alle wesentlichen Eigenschaften der Immobilie, wie Eigentum, Lasten, Beschränkungen und Dienstbarkeiten. Dieses Register ist ein zentrales Element, das für die Rechtssicherheit im Immobilienbereich sorgt und als Grundlage für die Auflassungsvormerkung dient.
Sie ist eine Eintragung im Grundbuch, die im Zusammenhang mit einem Immobilienverkauf steht. Sie dient dazu, die Ansprüche des Käufers auf die erworbene Immobilie zu sichern, bevor die formelle Eigentumsübertragung vollständig im Grundbuch eingetragen ist.
Nach der Auflassungsvormerkung kann der Verkaufsprozess weitergehen. Der endgültige Schritt ist die Eintragung der Eigentumsübertragung im Grundbuch, die die Vormerkung ablöst und den neuen Eigentümer offiziell festlegt.
Die Dauer der Auflassungsvormerkung im Grundbuch kann unterschiedlich sein und hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der Bearbeitungszeit des Grundbuchamts. Es kann mehrere Wochen bis Monate dauern, bis die Eintragung erfolgt.
Sie wird gemacht, um die Ansprüche des Käufers auf die Immobilie zu sichern, bevor die endgültige Eigentumsübertragung im Grundbuch erfolgt. Sie schützt den Käufer vor eventuellen Belastungen oder Verkäufen der Immobilie durch den Verkäufer in der Zeit zwischen dem notariellen Vertragsabschluss und der tatsächlichen Eintragung im Grundbuch.
Sie ist keine dauerhafte Eintragung im Grundbuch und bleibt so lange bestehen, bis die endgültige Eigentumsübertragung im Grundbuch eingetragen wird. Nach erfolgreicher Eintragung wird die Vormerkung gelöscht.
Sie ist rechtlich bindend für die Parteien des Immobilienverkaufs. Sie sichert die Ansprüche des Käufers und schafft eine vertragliche Grundlage für die bevorstehende Eigentumsübertragung. Solange die Bedingungen des Kaufvertrags erfüllt sind, ist die Vormerkung verbindlich.
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Suze Orman